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Donnerstag, 18. Januar 2018
Pro Asyl spinnt
asyl, 23:38h
Die Auslegung der Gesetzeslage von Pro Asyl zum Familiennachzug von Flüchtlingen ist mehr als merkwürdig. Noch mal für alle subsidiär Schutzberechtigte wurden nur zur Hälfte als Asyl suchende anerkannt. Das bedeutet sie hatten kein Anrecht auf Asyl aber weil in ihrem Land ein Bürgerkrieg tobt (Syrien) dürfen sie bleiben. Daraus ergibt sich dass sie nur die Hälfte der Rechte haben wie voll anerkannte asylsuchende. Bekämen sie den Familiennachzug hätten sie fast 100 % und es gebe keinen Unterschied mehr, dann könnte die Unterscheidung auch ganz lassen. Die Frage ob die Aussetzung des Familiennachzuges für subsidiär Schutzberechtigte völkerrechtlich europarechtlich und völkerrechtlich fragwürdig ist. Ein Nein ist die Antwort denn außer in Großbritannien und Deutschland gibt es kein anderes EU-Land das subsidiär Schutzberechtigte kennt. Das bedeutet in den anderen EU-Ländern gibt es solche Flüchtlinge nicht damit spielt Europarecht und Völkerrecht keine Rolle.
https://www.proasyl.de/news/union-plant-aussetzung-des-grundrechts-auf-familie-auf-unabsehbare-zeit/
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