Donnerstag, 12. November 2015
Dublin-Verfahren
Deutschland wendet das Dublin Verfahren bei syrische Asylbewerber wieder an. Das wird allerdings gar Nix bringen. Denn um das Dublin-Verfahren anzuwenden muss der Asylbewerber in einem EU-Land registriert sein. Da die meisten EU-Länder so eine Registrierung nicht mehr durchführen weil sie ihrer Asylgesetze nicht mehr anwenden. Und somit ist das Dublin Verfahren zum Scheitern verurteilt.

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