Donnerstag, 6. Juni 2019
Flüchtlingsstatus ohne Asylsystems
Nach einem Gerichtsurteil kann ein EU-Land einem Asylbewerber in Flüchtlingsstatus verweigern. Abschieben kann das EU-Land den Flüchtling nicht denn die Genfer Konvention, die jedem Flüchtling Schutz vor Folter und anderer unmenschlicher Behandlung zuspricht denn das könnte ihn ihm seinen drohen. Diese Klarstellung durch das Gericht halte ich für wichtig denn auch ohne ein Asylsystems gibt es Flüchtlingsschutz der durch die Genfer Konvention erreicht wird. Darum ist jeder Behauptung wir bräuchten ein Asylsystems um die Genfer Kommission zu erfüllen eine Lüge. Dieses Gerichtsurteil beweist das Gegenteil denn auch ohne Asylsystems gibt es Schutz. Darum lasst uns das deutsche Asylsystem abschaffen.

https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2019-05/eugh-asylpolitik-urteil-fluechtlinge-straftaten-asyl

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