Mittwoch, 8. Februar 2017
Reine Haarspalterei
Mit sowas beschäftigen sich deutsche Gerichte. Der Unterschied zwischen Asylberechtigung und subsidiären Schutzes ist minimal. Sie werden nicht abgeschoben bekommen Sozialleistung und sie dürfen arbeiten das dürfen auch alle asylberechtigten der Unterschied ist haarfein. Trotzdem beschäftigt man damit die Gerichte. Was dann zu einer Überlastung der Gerichte führt. Dies zeigt mal wieder wie schlecht unser Asylrecht ist.
http://www.t-online.de/regionales/id_80308510/syrer-muss-nicht-unbedingt-als-fluechtling-anerkannt-werden.html

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