Sonntag, 29. Oktober 2017
Vom asylsuchenden zum Einwanderer
Wenn ein Flüchtling eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland bekommt. Muss das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge spätestens nach drei Jahren prüfen, ob der Fluchtgrund noch besteht. Dies geschieht so gut wie nie das liegt da dran dass diese Prüfung sehr Personal und zeitaufwendig ist, und damit hohe Kosten verursacht. Dies zeigt in aller Deutlichkeit unser Asylsystem funktioniert nicht mehr. Darum müssen wir es abschaffen damit dieser Wahnsinn ein Ende hat.

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