Mittwoch, 7. März 2018
Vom Gericht anerkannt
Jetzt ist es offiziell illegaler Grenzübertritt wird in Deutschland nicht mehr strafrechtlich verfolgt. Das Jugendamt Koblenz wollte die Vormundschaft über einen 18-jährigen Gambier übernehmen, scheiterte aber bei Gericht. Interessant. Im Urteil wurde der illegale Grenzübertritt des Gambier wie folgt beurteilt. Betroffene habe sich zwar durch seine unerlaubte Einreise in die Bundesrepublik nach dem Aufenthaltsgesetz strafbar gemacht. „Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt und die illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt.“ Diese Begründung bestätigt meine Vermutung, dass die Asylgesetze über allen anderen Gesetzen steht. Denn der Asylantrag des Gambier wurde angenommen und gesetzestreu bearbeitet. Diese Überhöhung der Asylgesetze ist nicht hinnehmbar wir müssen die Asylgesetze abschaffen.

https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2018/wenn-illegal-egal-wird/rum auf

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