Mittwoch, 21. August 2019
Asylgesetze geändert
Die Regierung hat mal wieder die Asylgesetze geändert. An ein Beispiel wird gezeigt welche Probleme sie nicht angegangen ist. Es geht um den Zeitraum in dem Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen werden. Diese wird verlängert von 15 Monate auf 18 Monate. Wenn die 18 Monatsfrist abgelaufen ist bekommt der asylsuchende die volle Sozialleistungen. Die wesentlich höher sind als die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Dabei ist es egal ob der asylsuchende anerkannt wurde, abgelehnt wurde oder geduldet wird. Der Ausgang des Asylverfahrens ja sogar die Länge, wenn ein Asylverfahren länger als 18 dauern sollte spielt keine Rolle. Er bekommt nach 18 Monaten die vollen Sozialleistungen. Dieser Automatismus wurde nicht verändert er wurde nur verlängert. Darum ist dieser neue Kompromiss bei den Asylgesetzen absolut nutzlos, denn er verändert nichts. Das einzige was noch nützen würde wer die Abschaffung der Asylgesetze.

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